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Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Der jeweilige Lenker unseres Vorführwagens muss im Besitz eines gültigen Führerscheines sein, wofür Sie uns gegenüber die volle Haftung übernehmen (Haftung für den Erfüllungsgehilfen). 
  2. Unser Fahrzeug darf von Ihnen nur im Inland gefahren werden. Bei Mobilität nach ausdrücklicher Genehmigung auch im Ausland. 
  3. Im Falle der Verhängung von Polizeistrafen auf Grund von Verstößen gegen gültige Gesetze (z.B. Kraftfahrgesetz, Strassenverkehrsordnung) sind Sie für diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftbar, d.h. wir sind verpflichtet, den gegebenenfalls ermittelnden Exekutivorganen Auskünfte zu erteilen und Sie als Lenker zu nennen. 
  4. Der im Leihvertrag angeführte Personenkraftwagen befindet sich bei Übergabe an Sie in einwandfreiem Zustand, stellt unser uneingeschränktes Eigentum dar, wird Ihnen gemäß vorstehend angeführten Bedingungen überlassen. 
  5. Sobald am Fahrzeug unvorhergesehene Mängel auftreten, die einen weiteren Betrieb desselben nicht erlauben, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, und es ist uns unverzüglich Meldung zu erstatten. 
  6. Für Schäden aller Art, die durch die gesondert abgeschlossene Kaskoversicherung nicht gedeckt sind, haftet der jeweilige Lenker. 
  7. Bei Unfallbeteiligung mit unserem Vorführwagen besteht – unabhängig von der Schuldfrage - die Verpflichtung zur raschestmöglichen Meldung an uns bzw. die nächste Gendarmerie- oder Polizeidienststelle bei Beschädigung von Öffentlichem Gut.
  8. Die Rückgabe hat nur auf dem firmeneigenem Gelände mit Abgabe des Schlüssels und der Wagenpapiere an eine bevollmächtigte Person zu erfolgen. 
  9. Das von Ihnen übernommene Fahrzeug ist Vollkasko versichert, wobei der vertragliche Selbstbehalt, der im Falle eines Kaskoschadens von Ihnen zu bezahlen ist, EUR 500,- beträgt. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, für evtl. Kaskoschäden, die seitens der Versicherung abgelehnt werden (z.B. im Falle grober Fahrlässigkeit usw.) voll aufzukommen. Die zur verkehrs- und betriebssicheren Benützung des Personenkraftwagens erforderlichen Betriebsstoffe sind von Ihnen unter Beachtung der Betriebsanleitung auf eigene Kosten bereits zustellen. 
  10. Gleichzeitig werden mit dem Fahrzeug folgende Papiere übergeben:
    1. Zulassungsschein; 2. Betriebsanleitung 
  11. Änderungen und Ergänzungen dieses Leihvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im übrigen gelten die einschlägigen Vorschriften des ABGB. 



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